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Finanzverwaltung
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Telefon: 062 738 70 80
E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch
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Für die Steuerveranlagung ist das Regionale Steueramt in Schöftland zuständig. Bei Fragen betreffend die Veranlagung wenden Sie sich bitte an diese Amtsstelle.
Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben vor allem dann geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des Kant. Steueramt wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.
Für die Steuerveranlagung ist das Regionale Steueramt in Schöftland zuständig. Bei Fragen betreffend die Veranlagung wenden Sie sich bitte an diese Amtsstelle.
Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben vor allem dann geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des Kant. Steueramt wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.
Sofern Sie Ihre provisorischen Steuern des laufenden Kalenderjahres in Raten bezahlen wollen, stellt Ihnen die Finanzverwaltung gerne die gewünschten Einzahlungsscheine zu.
| Onlinedienst | Wer | Telefon | |
| Steuer-Formulare (natürliche Personen) / Beiblätter usw. zur Steuererklärung (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuerberechnung (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuererklärungssoftware eTAX (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuerfüsse (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuern Merkblätter (natürliche Personen) (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuerrecht (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern |
Sofern Sie Ihre provisorischen Steuern des laufenden Kalenderjahres in Raten bezahlen wollen, stellt Ihnen die Finanzverwaltung gerne die gewünschten Einzahlungsscheine zu.
| Onlinedienst | Wer | Telefon | |
| Steuer-Formulare (natürliche Personen) / Beiblätter usw. zur Steuererklärung (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuerberechnung (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuererklärungssoftware eTAX (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
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| Steuern Merkblätter (natürliche Personen) (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern | ||
| Steuerrecht (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern |
| Kehrichtmarken | Bezug | Kosten pro Stück |
| 35-Liter Marken | Finanzverwaltung | Fr. 3.00 |
| 60-Liter Marken | Finanzverwaltung | Fr. 5.00 |
| 110-Liter Marken | Finanzverwaltung | Fr. 9.00 |
| Containermarken 240 Liter | Finanzverwaltung | Fr. 20.00 |
| Containermarken 600 Liter | Finanzverwaltung | Fr. 40.00 |
| Containermarken 800 Liter | Finanzverwaltung | Fr. 55.00 |
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| Containermarken 240 Liter | Finanzverwaltung | Fr. 20.00 |
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| Containermarken 800 Liter | Finanzverwaltung | Fr. 55.00 |
Das Steuerinkasso wird durch die Finanzverwaltung vorgenommen.
Finanzverwaltung Moosleerau
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Das Steuerinkasso wird durch die Finanzverwaltung vorgenommen.
Finanzverwaltung Moosleerau
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Der Kontoauszug gibt Auskunft über die Höhe der Steuerrechnung sowie die dafür eingegangen Zahlungen. Gebühr: kostenlos
| Onlinedienst | Wer | Telefon | |
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| Steuerrecht (Homepage Kant. Steueramt) | Abteilung Steuern |
Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar bei der Finanzverwaltung per E-Mail angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.
Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar bei der Finanzverwaltung per E-Mail angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.
Besuchen Sie das Departement Finanzen und Ressourcen für die Steuerberechnung.
Besuchen Sie das Departement Finanzen und Ressourcen für die Steuerberechnung.
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Regionale Steueramt Schöftland zuständig.
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Regionale Steueramt Schöftland zuständig.
2025:
112 % Staat
123 % Gemeinde
23 % Evangelisch-reformierte Kirche
19 % Römisch-katholische Kirche
23 % Christlich-katholische Kirche
2025:
112 % Staat
123 % Gemeinde
23 % Evangelisch-reformierte Kirche
19 % Römisch-katholische Kirche
23 % Christlich-katholische Kirche
Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April des laufenden Jahres mit Skonto oder bis 31. Oktober des laufenden Jahres ohne Skonto. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.
Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres. Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April des laufenden Jahres mit Skonto oder bis 31. Oktober des laufenden Jahres ohne Skonto. Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.
Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres. Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen konkreten Vorschlag über die Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten sowie Aufschlüsse über das monatliche Budget geben.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zu vollständigen Zahlung geschuldet.
Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen konkreten Vorschlag über die Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten sowie Aufschlüsse über das monatliche Budget geben.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zu vollständigen Zahlung geschuldet.
Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.
| Onlinedienst | Wer | Telefon | |
| Budget (Voranschlag) | Abteilung Finanzen | 062 789 81 50 | |
| Einzahlungsscheine Steuern | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Feuerwehr, Einsatzkostentarif, Tarif über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Kontoauszug Steuern | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Steuerkonto (im Smart Service Portal) | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Steuern - Bestätigung über bezahlte Steuern (im Smart Service Portal) | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Stundungsgesuch Steuern bzw. Ratenzahlungen beantragen (im Smart Service Portal) | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 | |
| Tarif über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen, Einsatzkostentarif | Abteilung Finanzen | 062 738 70 80 |