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Gemeindekanzlei
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
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Alle Informationen finden Sie hier auf unserer Website:
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Der Landanzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Moosleerau. Diese Zeitung erscheint jeweils am Donnerstag.
Die E-Mail-Adresse lautet: redaktion@landanzeiger.ch
Die Postadresse:
Der Landanzeiger
Druckerei Suter AG
Schönenwerderstrasse 13
5036 Oberentfelden
Telefon: 062 737 90 00
Fax: 062 737 90 05
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| a) | Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Übersetzung: Fr. 20.–, | ||
| b) | Beglaubigung von Kopien, welche der Urkundsperson vorgelegt werden: Fr. 10.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite, | ||
| c) | Beglaubigungen von Kopien, welche die Urkundsperson selbst hergestellt hat: Fr. 10.– für die erste und Fr. 1.– für jede weitere Seite. | ||
| a) | Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Übersetzung: Fr. 20.–, | ||
| b) | Beglaubigung von Kopien, welche der Urkundsperson vorgelegt werden: Fr. 10.– für die erste und Fr. 5.– für jede weitere Seite, | ||
| c) | Beglaubigungen von Kopien, welche die Urkundsperson selbst hergestellt hat: Fr. 10.– für die erste und Fr. 1.– für jede weitere Seite. | ||
Alle Informationen finden Sie hier auf unserer Website:
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Auskünfte zur Einbürgerung erhalten Sie unter den folgenden Links:
Übungsseite des Staatsbürgerlichen Tests im Kanton Aargau
E-Mail an die Gemeindeverwaltung: peter.neukomm@moosleerau.ch
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Übungsseite des Staatsbürgerlichen Tests im Kanton Aargau
E-Mail an die Gemeindeverwaltung: peter.neukomm@moosleerau.ch
Die Einwohnergemeinde Moosleerau untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (bis Ende Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (bis Mitte Dezember).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Die Einwohnergemeinde Moosleerau untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (bis Ende Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (bis Mitte Dezember).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Zeugnis kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angefordert werden. Für Moosleerau ist dies das Familiengericht Zofingen.
Familiengericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 35
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Zeugnis kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angefordert werden. Für Moosleerau ist dies das Familiengericht Zofingen.
Familiengericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 35
Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau).
Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erben und Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.
Erbenverzeichnisse können durch Berechtigte unter Angabe des Verwendungszwecks mündlich, schriftlich oder via Mail bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.
Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau).
Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erben und Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.
Erbenverzeichnisse können durch Berechtigte unter Angabe des Verwendungszwecks mündlich, schriftlich oder via Mail bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.
Mit einem Leumundszeugnis soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z.B. Vermieter oder Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden. Das Leumundszeugnis bescheinigt den Leumund einer Person. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden. wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, seinen Gläubigern und gegenüber der Gemeinde nachkommt und wenn keine Vergehen oder Verbrechen vorliegen. Der Leumund wird vom Gemeinderat bescheinigt.
Häufig wird auch noch der Nachweis verlangt, dass die Person in finanziell geregelten Verhältnissen lebt, insbesondere keine Einträge im Betreibungsregister hat. Obwohl häufig verlangt, ist das Leumundszeugnis weder im Bund noch im Kanton gesetzlich definiert. Es empfiehlt sich deshalb nachzufragen, welche Auszüge verlangt werden.
Wenn Sie ein Leumundszeugnis benötigen, können Sie dieses gegen eine Gebühr direkt auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Das Leumundszeugnis kann auch per E-Mail angefordert werden, in diesem Fall werden die Gebühren in Rechnung gestellt. Als Grundlage benötigen wir auf jeden Fall von Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister (Auszug aus dem Strafregister).
Sie können das Leumundeszeugnis beim Online-Schalter bestellen:
Mit einem Leumundszeugnis soll gegenüber Stellen und Personen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden soll (z.B. Vermieter oder Prüfungskommission), die strafrechtliche Unbescholtenheit belegt werden. Das Leumundszeugnis bescheinigt den Leumund einer Person. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden. wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber seiner Familie, seinen Gläubigern und gegenüber der Gemeinde nachkommt und wenn keine Vergehen oder Verbrechen vorliegen. Der Leumund wird vom Gemeinderat bescheinigt.
Häufig wird auch noch der Nachweis verlangt, dass die Person in finanziell geregelten Verhältnissen lebt, insbesondere keine Einträge im Betreibungsregister hat. Obwohl häufig verlangt, ist das Leumundszeugnis weder im Bund noch im Kanton gesetzlich definiert. Es empfiehlt sich deshalb nachzufragen, welche Auszüge verlangt werden.
Wenn Sie ein Leumundszeugnis benötigen, können Sie dieses gegen eine Gebühr direkt auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Das Leumundszeugnis kann auch per E-Mail angefordert werden, in diesem Fall werden die Gebühren in Rechnung gestellt. Als Grundlage benötigen wir auf jeden Fall von Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Zentralstrafregister (Auszug aus dem Strafregister).
Sie können das Leumundeszeugnis beim Online-Schalter bestellen:
1 Der Zivilkläger und die Parteien im Privatstrafverfahren können sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung vertreten und verbeiständen lassen.
2 In wichtigen Fällen kann der Gerichtspräsident diesen Parteien einen amtlichen Beistand oder Vertreter nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die unentgeltliche Rechtspflege bewilligen.
Entsprechende schriftliche Gesuche sind bei der Gemeindekanzlei (E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch) einzureichen.
1 Der Zivilkläger und die Parteien im Privatstrafverfahren können sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung vertreten und verbeiständen lassen.
2 In wichtigen Fällen kann der Gerichtspräsident diesen Parteien einen amtlichen Beistand oder Vertreter nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die unentgeltliche Rechtspflege bewilligen.
Entsprechende schriftliche Gesuche sind bei der Gemeindekanzlei (E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch) einzureichen.
Bei der Führung der Beistandschaften werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und/oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.
Vormundschaftsbehörde ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Diese ordnet vormundschaftliche Massnahmen an.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei (E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch) oder direkt an das Familiengericht Zofingen.
Familiengericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 35
Bei der Führung der Beistandschaften werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und/oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.
Vormundschaftsbehörde ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Diese ordnet vormundschaftliche Massnahmen an.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei (E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch) oder direkt an das Familiengericht Zofingen.
Familiengericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 35
| Onlinedienst | Wer | Telefon | ||
| AWA-Formular | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Benützungsgesuch Turnhalle / Mehrzweckhalle | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Benützungsreglement für das Waldhaus | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Benutzungsreglement für die gemeindeeigenen Turn-, Sport- und Schulanlagen | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Einbürgerung, Merkblatt | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Einzelanlässe als Nebentätigkeit, Anfrage zur Bewilligung | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Neuantrag einreichen) | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Festbewilligung, Anfrage zur Bewilligung von Einzelanlässen als Nebentätigkeit | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Gastgewerbe Einzelanlass / Mutationen | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Gastgewerbe; Merkblatt für Einzelanlässe als Nebentätigkeit gem. Verordnung Gastgewerbegesetz | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Gemeindeordnung | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Kinderbetreuung, familienergänzende Unterstützung | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Leitfaden für die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung (gültig ab 01.08.2018) | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Merkblatt Einbürgerung | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Miete Gemeinderäume | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Ortsplan | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Räume mieten | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Rechtsauskunft | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Referendum und Initiative, Merkblatt | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Schul- und familienergänzende Kinderbetreuung (Neuantrag einreichen) | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Stipendien, Gesuchsformular | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Veranstaltungen im Wald, Informationen | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Veranstaltungen, Anfrage zur Bewilligung von Einzelanlässen als Nebentätigkeit | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Waldhaus, Benützungsreglement | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 | ||
| Waldhaus, Miete | Gemeindekanzlei | 062 738 70 80 |