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Einwohnerdienste (Einwohnerkontrolle)
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Telefon: 062 738 70 80
E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Telefon: 062 738 70 80
E-Mail: moosleerau@moosleerau.ch
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und hoffen gerne, dass Sie Moosleerau in guter Erinnerung behalten.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Den Wegzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und hoffen gerne, dass Sie Moosleerau in guter Erinnerung behalten.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Den Wegzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des Kantonalen Niederlassungsgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des Kantonalen Niederlassungsgesetzes erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben. Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalt der Gemeinde persönlich innert 14 Tagen nach Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:
Den Umzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalt der Gemeinde persönlich innert 14 Tagen nach Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:
Den Umzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen! Gerne hoffen wir, dass Sie sich vom ersten Moment an wohl fühlen bei uns.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anzumelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Den Zuzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Weitere Informationen sowie Merkblätter EG/EFTA und Drittstaaten finden Sie unter ag.ch:
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen! Gerne hoffen wir, dass Sie sich vom ersten Moment an wohl fühlen bei uns.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anzumelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Den Zuzug können Sie uns auch von zu Hause aus mitteilen, indem Sie eine elektronische Umzugsmeldung über eUmzug Aargau durchführen:
Weitere Informationen sowie Merkblätter EG/EFTA und Drittstaaten finden Sie unter ag.ch:
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft des Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular «Garantieerklärung» an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird durch die Schweiz. Auslandvertretung mitgeteilt.
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft des Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular «Garantieerklärung» an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird durch die Schweiz. Auslandvertretung mitgeteilt.
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter von Wohnungen bzw. Zimmern und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen.
Für die Meldungen von Mieterwechsel danken wir Ihnen. Sie erleichtern uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Meldung kann Online unter Drittmeldung erfolgen oder mittels nachstehendem Formular angezeigt werden:
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter von Wohnungen bzw. Zimmern und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Wir bitten Sie deshalb, uns jeweils bei einem Mieterwechsel eine Ein- bzw. Auszugsanzeige zuzustellen.
Für die Meldungen von Mieterwechsel danken wir Ihnen. Sie erleichtern uns in erheblichem Masse die Arbeit bei Abklärungen über Meldeverhältnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Meldung kann Online unter Drittmeldung erfolgen oder mittels nachstehendem Formular angezeigt werden:
Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat dort einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Sie können den Heimatausweis entweder am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das Smart Portal beziehen.
Kosten: Fr. 20.00
Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat dort einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden.
Sie können den Heimatausweis entweder am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das Smart Portal beziehen.
Kosten: Fr. 20.00
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundekontrollmarken sind jeweils ab Anfang April bis längstens Ende Mai des laufenden Kalenderjahres auf der Einwohnerkontrolle zu beziehen. Kosten: Fr. 120.00.
Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist Meldung zu erstatten. Die Marken sind für ein Jahr gültig und sind auch nach der Einführung eines Mikrochips obligatorisch. Seit dem 01. Januar 2006 sind alle Welpen innerhalb von 3 Monaten nach Wurf zu „chipen“. Ab 01. Januar 2007 müssen alle Hunde einen Mikrochip tragen.
Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde, Militärhunde).
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundekontrollmarken sind jeweils ab Anfang April bis längstens Ende Mai des laufenden Kalenderjahres auf der Einwohnerkontrolle zu beziehen. Kosten: Fr. 120.00.
Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist Meldung zu erstatten. Die Marken sind für ein Jahr gültig und sind auch nach der Einführung eines Mikrochips obligatorisch. Seit dem 01. Januar 2006 sind alle Welpen innerhalb von 3 Monaten nach Wurf zu „chipen“. Ab 01. Januar 2007 müssen alle Hunde einen Mikrochip tragen.
Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde, Militärhunde).
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto sowie die alte Identitätskarte mit. Falls die Identitätskarte verloren oder gestohlen wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzunehmen:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Identitätskarte Erwachsene Jahre 70.00
Identitätskarte Kinder / Jugendliche 35.00
Personen bis 3 Jahre: 3 Jahre
Personen 3 - 18 Jahre: 5 Jahre
Personen ab 18 Jahre: 10 Jahre
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist beim Passamt in Aarau zu beantragen.
Merkblatt Pass10 herunterladen
Weitere Informationen unter:
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto sowie die alte Identitätskarte mit. Falls die Identitätskarte verloren oder gestohlen wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzunehmen:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Identitätskarte Erwachsene Jahre 70.00
Identitätskarte Kinder / Jugendliche 35.00
Personen bis 3 Jahre: 3 Jahre
Personen 3 - 18 Jahre: 5 Jahre
Personen ab 18 Jahre: 10 Jahre
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist beim Passamt in Aarau zu beantragen.
Merkblatt Pass10 herunterladen
Weitere Informationen unter:
Die Wohnsitzbestätigung bescheinigt, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz in Moosleerau hat oder hatte.
Sie können die Wohnsitzbestätigung entweder am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Smart Portal beziehen. Kosten: Fr. 20.00
Die Wohnsitzbestätigung bescheinigt, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz in Moosleerau hat oder hatte.
Sie können die Wohnsitzbestätigung entweder am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Smart Portal beziehen. Kosten: Fr. 20.00
| Onlinedienst | Wer | Telefon | |
| Adressauskunft (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| AHV-Formulare | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Anmeldung Neuzuzüger | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Auszugsanzeige Wohnung (Drittmeldepflicht; nur für Vermieter) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Besuchsaufenthalt visumpflichtiger Ausländer, Merkblatt | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Datensperre Einwohnerregister (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Drittmeldepflicht (nur für Vermieter) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Einzugsanzeige Wohnung (Drittmeldepflicht; nur für Vermieter) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Hauptwohnsitzbescheinigung bzw. Wohnsitzbestätigung (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Heimatausweis bestellen (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Hundetaxen-Anmeldung | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Identitätskarte (Schweizer Identitätskarte) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Krankenkassenprämienverbilligung | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Leumundszeugnis (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Neuzuzüger, Anmeldung | Einwohnerdienste | 062 789 81 00 | |
| Stimmunterlagen (Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Wahlunterlagen (Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 | |
| Wohnsitzbestätigung bzw. Hauptwohnsitzbescheinigung (im Smart Service Portal) | Einwohnerdienste | 062 738 70 80 |