Intro
Bauverwaltung
Regionale Bauverwaltung
Dorfstrasse 1
Valiant Bankgebäude - Postfach 35
5040 Schöftland
Für Moosleerau zuständig: Herr André Wildemann
Telefon: 062 739 12 50
E-Mail: bauverwaltung@schoeftland.ch
Website: schoeftland.ch/aemter
Regionale Bauverwaltung
Dorfstrasse 1
Valiant Bankgebäude - Postfach 35
5040 Schöftland
Für Moosleerau zuständig: Herr André Wildemann
Telefon: 062 739 12 50
E-Mail: bauverwaltung@schoeftland.ch
Website: schoeftland.ch/aemter
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Moosleerau können Sie unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei beziehen. Hinsichtlich der Zonierung und zu den Bauvorschriften gibt Ihnen die Bauverwaltung gern Auskunft.
Bau- und Nutzungsordnung sowie den zugehörigen Zonenplan finden Sie in unserem Online-Schalter.
E-Mail Bauverwaltung: bauverwaltung@schoeftland.ch
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Moosleerau können Sie unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei beziehen. Hinsichtlich der Zonierung und zu den Bauvorschriften gibt Ihnen die Bauverwaltung gern Auskunft.
Bau- und Nutzungsordnung sowie den zugehörigen Zonenplan finden Sie in unserem Online-Schalter.
E-Mail Bauverwaltung: bauverwaltung@schoeftland.ch
Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der Bauverwaltung abzuklären.
§ 59 BauG
§ 30 ABauV
1. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet:
2. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, in den Bauzonen:
3. Die Errichtung von baubewilligungsbefreiten Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen; davon ausgenommen sind temporäre Strassenreklamen (Abs. 2 lit. f), die gemäss der Richtlinie aufgestellt werden.
4. Eine Nutzung , die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Nutzung nur kurz dauert.
Das offizielle Baugesuchsdossier kann kostenlos bei der Regionalen Bauverwaltung Schöftland (bauverwaltung@schoeftland.ch) oder bei der Gemeindekanzlei Moosleerau (moosleerau@moosleerau.ch) bestellt werden. Das Baugesuch muss im Doppel eingereicht werden. Welche Unterlagen beizulegen sind, ist auf der Baugesuchsmappe angegeben.
Die Bauformulare können über den Online-Schalter bestellt bzw. bezogen werden.
Es wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht in jedem Fall bei der Bauverwaltung abzuklären.
§ 59 BauG
§ 30 ABauV
1. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, im ganzen Gemeindegebiet:
2. Keiner Baubewilligung bedürfen, unter Vorbehalt abweichender Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen, in den Bauzonen:
3. Die Errichtung von baubewilligungsbefreiten Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen; davon ausgenommen sind temporäre Strassenreklamen (Abs. 2 lit. f), die gemäss der Richtlinie aufgestellt werden.
4. Eine Nutzung , die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Nutzung nur kurz dauert.
Das offizielle Baugesuchsdossier kann kostenlos bei der Regionalen Bauverwaltung Schöftland (bauverwaltung@schoeftland.ch) oder bei der Gemeindekanzlei Moosleerau (moosleerau@moosleerau.ch) bestellt werden. Das Baugesuch muss im Doppel eingereicht werden. Welche Unterlagen beizulegen sind, ist auf der Baugesuchsmappe angegeben.
Die Bauformulare können über den Online-Schalter bestellt bzw. bezogen werden.
Geographische Daten können unter dem nachfolgenden Link der Abteilung für Raumplanung des Kantons Aargau abgerufen werden.
Geographische Daten können unter dem nachfolgenden Link der Abteilung für Raumplanung des Kantons Aargau abgerufen werden.
| Onlinedienst | Wer | Telefon | ||
| AGV-Formular Brandschutz | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Baugesuchsverfahren, Gesuchsformular | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Baugesuchsverfahren, Unterschriftenblatt vereinfachtes Verfahren | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bauordnung: Baugebührenreglement | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Bauzonenplan vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Energienachweise | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Erdbebensicherheit - Formular Neu- und Erweiterungsbauten | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Erdwärmenutzung Gesuchsformulare | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Kulturlandplan vom 22. Mai 2024 | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Lärmschutznachweis für Luft/Wasserwärmepumpen | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Solaranlagen - Formular zur Erfassung und Meldung | Bauverwaltung | 062 739 12 50 | ||
| Zonenplan | Bauverwaltung | 062 739 12 50 |