Fischerei
Die Fischereiaufsicht im Kanton Aargau ist auf mehrere Stellen verteilt, damit die Gewässer und ihre Lebewesen umfassend geschützt werden. Pächterinnen und Pächter übernehmen in ihren Revieren eine grundlegende Aufsicht und beobachten den Zustand der Gewässer sowie den Fisch-, Krebs- und Muschelbestand. Unterstützt werden sie von freiwilligen staatlichen Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufsehern, die kontrollieren, ob Fischerinnen und Fischer einen gültigen Ausweis besitzen, Schonzeiten einhalten und nur erlaubte Geräte verwenden.
Die kantonale Fischereiverwaltung trägt die Gesamtverantwortung für alle fischereilichen Belange. Dazu gehören technische Eingriffe in Gewässer, Bewilligungen, der Fischbesatz, die Ausbildung der Aufseherinnen und Aufseher sowie die Überwachung von Fischkrankheiten und Fischsterben. Vier Gebietsfischereiaufseher koordinieren die Arbeiten regional und unterstützen Revierpächterinnen und -pächter.
Auch die Kantonspolizei wirkt bei der Fischereiaufsicht mit, insbesondere bei Gewässerverunreinigungen, Fischsterben und Kontrollen der Fischerei.
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Zuständigkeiten Gebietsfischereiaufsicht
Peter Tschudi
Tel: 079 459 62 46
E-Mail: peter-tschudi@bluewin.ch
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